Absicherung bei Studienunfähigkeit/Berufsunfähigkeit:

 
Gesetzliche Absicherung:

Die Absicherung Deiner eigenen Arbeitskraft kann unter bestimmten Umständen durch das staatliche, soziale Sicherungssystem erfolgen: Jedoch bekommt nur der/die Student/in eine staatliche Unterstützung, welche/r in einem Zeitraum von 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge eingezahlt hat ( beispielsweise Berufsausbildung von 3 Jahren und Berufsausübung von 1 Jahr mit anschließendem Studium ).

Somit bekommt die überwiegende Anzahl der Studenten/Studentinnen keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Absicherung erfolgt nach dem bekannten „Hartz IV Prinzip“: Haste was, kriegste nix; hast nix, kriegste nicht viel!


Daher sollte jede/r Student/in folgende Absicherung haben:

 
Private Absicherung:

Die Absicherung bei Studienunfähigkeit/Berufsunfähigkeit kann existenziell sein, wenn Du Durch eine Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr in der Lage bist, Dein Studium zu beenden, geschweige denn einen Beruf auszuüben. Wenn Du in diesem Fall noch Vermögen besitzt, musst Du dieses zuerst aufbrauchen, um danach eine staatliche Unterstützung ( Hartz IV ) beantragen zu können.

Wichtige Parameter Deiner Studien-/Berufsunfähigkeitsabsicherung sind beispielsweise:

-      Absicherung einer monatlichen Rente von mindestens € 1.000

-      Laufzeit bis Endalter mind. 65

-      Student/in muss bedingungsgemäß als Berufsbild gelten (echte Studien-/
       Berufsunfähigkeitsabsicherung)

-      Erhöhungsmöglichkeit der monatlichen Rente, ohne erneute Gesundheitsprüfung und nach
       erfolgreichem Abschluss Deines Studiums

-      Einsteigermodell mit niedriger Beitragsrate und voller Absicherung bis Studienabschluss

                                                                                                   




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