Absicherung während eines Auslandsaufenthaltes

Bei einem Studienaufenthalt im Ausland benötigst Du eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall wenn Du gesetzlich versichert bist:

Denn die Kostenerstattung Deiner gesetzlichen Krankenversicherung ist an die jeweilige Erstattung im Ausland gekoppelt. So musst Du beispielsweise mit starken Zahnschmerzen behandelt werden. Die Bezahlung des Zahnarztes erfolgt durch Dich. Die Rechnung kannst Du dann bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese ersetzt dann aber nur den Rechnungsteil, den sie auch in Deutschland nach der Gebührenordnung der Zahnärzte zu zahlen hätte. Den Restanteil ersetzt Dir die zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

                                             




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