Absicherung während eines Auslandsaufenthaltes
Bei einem Studienaufenthalt im Ausland benötigst Du eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfall wenn Du gesetzlich versichert bist:
Denn die Kostenerstattung Deiner gesetzlichen Krankenversicherung ist an die jeweilige Erstattung im Ausland gekoppelt. So musst Du beispielsweise mit starken Zahnschmerzen behandelt werden. Die Bezahlung des Zahnarztes erfolgt durch Dich. Die Rechnung kannst Du dann bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese ersetzt dann aber nur den Rechnungsteil, den sie auch in Deutschland nach der Gebührenordnung der Zahnärzte zu zahlen hätte. Den Restanteil ersetzt Dir die zusätzliche Auslandskrankenversicherung.
- Absicherung bei Studienunfähigkeit/Berufsunfähigkeit
- Absicherung einer Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit
- Absicherung von privaten Haftpflichtrisiken
- Absicherung von Rechtsschutzrisiken
- Absicherung von Invaliditätsrisiken
- Absicherung während eines Auslandsaufenthaltes
- Kfz-Versicherung
- Absicherung von Rechtsschutzrisiken (2)
- Absicherung von privaten Haftpflichtrisiken (2)
- Absicherung von Invaliditätsrisiken (2)